Amtliche Meldung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 – Zweckverband Gewässerunterhaltung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 des
Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet

1. Öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Zweckverbandes für die Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet gemäß
§ 97 Abs. 1 GemO

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen
für das Jahr 2023 wurde am 24.01.2023 den Verbandsmitgliedern
zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von
13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin, Frau Walczok, Tel. 06359/8001-4422.
Darüber hinaus kann ab sofort in den Entwurf von Haushaltssatzung und -plan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der verbandsangehörigen
Kommunen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, Vorschläge zum Entwurf der
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland zu richten. Die Verbandsversammlung wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Grünstadt, 26.01.2023
gez. Karl Meister
Verbandsvorsteher

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