Schöffenwahl für die Jahre 2024 bis 2028
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Eisenberg und der Gemeinden Ramsen und Kerzenheim für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten der Amtsgerichte Kaiserslautern und Rockenhausen und den Strafkammern des Landgerichts Kaiserslautern.
Der Stadtrat der Stadt Eisenberg hat in seiner Sitzung am 27.06.2023, der Gemeinderat der Gemeinde Ramsen hat in seiner Sitzung am 19.06.2023 und der Gemeinderat der Gemeinde Kerzenheim hat in seiner Sitzung am 03.07.2023 jeweils den Beschluss über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Rockenhausen und des Land- und Amtsgerichts Kaiserslautern gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Freitag, dem 07.07.2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 13.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86, Zimmer 213, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstr. 86, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Eisenberg (Pfalz), den 05.07.2023
gez. Funck, Stadtbürgermeister Eisenberg (Pfalz)
gez.: Ruster, Ortsbürgermeister Ramsen
gez.: Schmitt, Ortsbürgermeisterin Kerzenheim
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