Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie an die Fälligkeiten der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erinnern. Die Bescheide, die Ihnen im Januar 2019 zugesandt wurden, gelten solange Ihnen kein Änderungsbescheid zugeht. Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. fällig.

Nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns ein Lastschriftmandat.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg

Autor: Marie-Luise Selzer

Strategische Planung, Büchereileitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit